Informationen zum neuen Schadensrecht
Der Bundestag hat am 18.04.2002 das sogenannte Gesetz zur Änderung des Schadenrechtes beschlossen.
Es gewährt mehr Rechte für Unfallopfer und Kinder, eine Ausweitung des Schmerzensgeldes und eine verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden.
Für Unfälle oder andere Schadensfälle, die sich nach dem 01.08.2002 ereignet haben, gelten also neue rechtliche Regeln.
Mehr Informationen hierzu:
Bundesjustizministerium |
Das Wichtigste in Kürze:
- In § 253 BGB wird ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung eingeführt. Schmerzensgeld wird auch bei verschuldensunabhängiger Haftung gezahlt.
- Kinder sind für Unfallschäden erst ab dem 10. Lebensjahr haftbar, es sei denn sie handeln vorsätzlich.
- Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters gegenüber Fußgängern und Radfahrern ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde.
- Die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr gilt nunmehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen.
- Im Rahmen der Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden wird die Umsatzsteuer nur noch erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Wird das beschädigte Fahrzeug nicht durch eine Werkstatt repariert, die die Umsatzsteuer in Rechnung stellt, wird sie nicht ersetzt.
- Einführung der Haftung des Halters eines Anhängers
- Anhebung der Haftungshöchstbeträge
- Neuregelung der Haftung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen