Informationen zum neuen Schadensrecht

Der Bundestag hat am 18.04.2002 das sogenannte Gesetz zur Änderung des Schadenrechtes beschlossen.

Es gewährt mehr Rechte für Unfallopfer und Kinder, eine Ausweitung des Schmerzensgeldes und eine verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden.

Für Unfälle oder andere Schadensfälle, die sich nach dem 01.08.2002 ereignet haben, gelten also neue rechtliche Regeln.

Mehr Informationen hierzu:  [www.bmj.bund.de]
Bundesjustizministerium

Das Wichtigste in Kürze: