Inkasso - Dienstleistung für den Mittelstand
- Das Problem
- Inkasso - Do it yourself?
- Vom Inkasso zum Debitoren-Management
- Inkasso - und die Kosten?
Das Problem
Die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Immer mehr Unternehmen werden mit verschleppten oder ausfallenden Zahlungen konfrontiert. Gerade in Zeiten der Rezession versuchen finanzschwache Kunden, durch Verschleppen der Zahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zuerhalten.
Forderungsausfälle bedrohen die Existenz der Unternehmen. Die beste Arbeit ist "umsonst", wenn sie nicht vertragsgerecht und fristgemäß entlohnt wird. Besonders mittelständische Unternehmen sind kaum in der Lage, säumige Zahlungen zu kompensieren. Daher sind Zahlungsverzögerungen und -ausfälle die Ursache für zahlreiche Insolvenzen.
nach obenInkasso - Do it yourself?
Konsequentes und professionelles Inkasso ist "not"-wendig.
Wer sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt. Aufgrund des gesetzlichen Verbotes zur Erstattung der eigenen Aufwendungen erhält er den Aufwand für Personal- und Sachkosten von niemandem ersetzt. Bis zur Beitreibung der Forderung müssen erhebliche Mühen und Kosten aufgewandt werden, die gratis zu erbringen sind. Die betriebswirtschaftliche Unsinnigkeit eines solchen Vorgehens liegt auf der Hand.
Schon aus diesem Grunde ist Outsourcing angesagt. Werden diese Tätigkeiten auf den Anwalt übertragen, kann dieser seine Kosten aus der Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des Verzugsschadens generieren.
Inkasso durch den Anwalt ist professionelles Inkasso in einer Hand - von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung.
Erfolgreiches Inkasso erfordert neben guten verfahrensrechtlichen Kenntnissen vor allem auch Beharrlichkeit und psychologisches Einfühlungsvermögen, um den oftmals unwilligen Schuldner endlich zur Zahlung zu veranlassen.
"Erfahrene" Schuldner kennen das Inkasso-Procedere und stellen sich darauf ein. Eine Mahnung durch den Anwalt wird von ihnen aber durchaus ernst genommen, denn sie müssen nach Ablauf der ihnen vom Anwalt gesetzten Frist ohne Weiteres mit einer für sie letztlich teueren Klage (und anderen unangenehmen Maßnahmen) rechnen. Weiteres "Zeitschinden" erscheint ihnen dann oftmals zwecklos.
nach obenVom Inkasso zum Debitoren-Management
Beitreibung ist gut - Vorsorge ist besser!
Kennen Sie diese Situation? Da wurde eine ordentliche Arbeit abgeliefert und dann zahlt der Schuldner nicht. Im Prozeß kommen dann irgendwelche "Formalitäten" zur Sprache. Deren Nichtbeachtung gewähren dem zahlungsunwilligen Kunden erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten. Oft muß dann ein nachteiliger Vergleich abgeschlossen werden, um einen Prozeßverlust zu vermeiden.
Geld verloren - und das nur wegen irgendwelcher "Formalitäten". Vor allem "auf dem Bau" erlebt man es oft, dass gerissene "Geschäftsfreunde" die Biederkeit der Handwerker gnadenlos ausnutzen und diese um den verdienten Werklohn prellen. Aber nicht nur dort!
Der Gesetzgeber hat zwar in letzter Zeit einiges getan, um in diesem Bereich die Situation der Handwerker und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Aber das hilft wenig, wenn diese ihre Möglichkeiten nicht kennen und konsequent nutzen.
Es hilft somit nur eine professionelle Vorsorge. Zum Inkasso kommt daher die anwaltliche Beratung im Bereich des Debitorenmanagements, z.B.:
- Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Beratung bezüglich der Dokumentation wesentlicher Vorgänge und Erklärungen, z.B.:
- Vertragsschluss (vor allem Beschaffenheitsvereinbarung - Wichtig: nach neuem Schuldrecht!)
- Verzögerung und Erschwerung
- Lieferung
- Abnahme
- Gläubigerverzug
- Beratung über Möglichkeiten der Besicherung von Forderungen, z.B. durch :
- Akkreditiv
- Bürgschaft
- Eigentumsvorbehalt
- Pfandrecht
- Sicherungshypothek
- Treuhand
- Vorschüsse
- Zession.
Inkasso - und die Kosten?
Im Erfolgsfalle muss der Schuldner zahlen. Und wenn dort nichts zu holen ist?
Normalerweise ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als das Gesetz über die Vergütung der Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) vorsieht. Sinnvoller Weise hat der Gesetzgeber aber gerade im Bereich anwaltlicher Inkasso-Dienstleistungen eine Ausnahme vorgesehen. Hier sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren Verhandlungssache - darüber kann vorher geredet werden.
Gerade im Bereich des Inkassos können also Rechtsanwälte ihre qualifizierten Dienstleistungen zum Nutzen der mittelständischen Wirtschaft zu hoch interessanten Konditionen anbieten.
Reden wir darüber! Kontakt