Profil der Kanzlei
- Die Existenzberechtigung einer kleineren Anwaltskanzlei
- Der Anwalt als unabhängiger Berater
- Freude an neuen Aufgaben
Die Existenzberechtigung einer kleineren Anwaltskanzlei
Die deutsche Anwaltschaft strukturiert sich derzeit vollkommen neu. Kaum ein Monat vergeht ohne Nachrichten, dass sich wirtschaftsberatende Großkanzleien zu noch größeren, global aktiven Einheiten, die Standorte auf der ganzen Welt aufweisen, zusammenschließen. Es gibt inzwischen eine Anwaltskanzlei, in der über 480 Rechtsanwälte mit deutscher Zulassung tätig sind. Eine andere verfügt über 25 Standorte in Deutschland und über weitere 43 im Ausland.
Welche Existenzberechtigung haben in diesem Umfeld kleinere Anwaltskanzleien?
Diese sind meiner Ansicht nach keineswegs ein Auslaufmodell ohne Perspektiven.
Die große internationale globalisierende Sozietät ist notwendig für eine breite Rechtsinformation, die die Großunternehmen abfordern, und die operative Verwirklichung größerer Gestaltungsprojekte; im Übrigen widersprich sie der Rechtsberatung als solcher, die stets antihierarchisch und höchst individuell ist (Steck AnwBl 12/2001, 648 (651)).
Die Bindung zwischen Mandant und Anwalt ist nämlich in Deutschland stark. Man legt Wert auf das persönliche Vertrauensverhältnis zu "seinem" Anwalt. Dies hat seinen guten Grund darin, dass die Tätigkeit des Anwaltes für den Mandanten eine große, nicht selten sogar existentielle Bedeutung hat. Der Mandant ist in besonderem Maß auf das Wissen, Können und die Seriösität des Anwaltes angewiesen. Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten,vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 Absatz 3 der Berufsordnung). Er soll die Teilhabe des Bürgers am Recht gewährleisten; seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtstaates (§ 1 Absatz 2 der Berufsordnung). Entscheidend ist daher das Vertrauen des Mandanten, dass der von ihm aufgesuchte Anwalt sachlich richtig und in Form und Inhalt seriös handelt.
Dieses Vertrauen muss wachsen und gepflegt werden. Es setzt ein persönliches Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant voraus, das in kleineren und damit überschaubaren Kanzleien eher beheimatet ist, als in "Anwaltsfabriken".
Der Vorteil einer kleineren, an den Bedürfnissen und Interessen der Mandanten orientierten Kanzlei ist u.a., dass die Mandanten einen festen Ansprechpartner haben, der mit ihrem Fall vertraut ist und diesen durchgehend bearbeitet.
Es wird berichtet, dass inzwischen selbst viele Unternehmensjuristen verärgert seien über die "modernen Zeiten", die in und mit den Großkanzleien Einzug gehalten haben.
nach obenDer Anwalt als unabhängiger Berater
Viele sehen den Anwalt in der Rolle, dass er kunstvoll eine scharfe Klinge im Kampf ums Recht führt. Die Drohung "ich gehe zum Anwalt" wird oft als Mittel zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte und Ansprüche eingesetzt.
In der Tat ist es eine wesentliche Aufgabe des Anwaltes im fairen Streit mit trefflichen Argumenten den Richter als neutralen Dritten von der Gerechtigkeit und Billigkeit der Sache seines Mandanten zu überzeugen.
Der Anwalt als starker Streithelfer ist aber nur ein Aspekt anwaltlicher Berufsausübung. Der Rechtsanwalt ist nämlich nicht nur der Vertreter, sondern auch der Berater seines Mandanten.
Genausowichtig ist also die Aufgabe des Anwalts, in kritischer Lebenslage als unabhängiger Berater zu fungieren, der dem Mandanten nicht nur technisch-juristischen Rat erteilt, sondern ihn auch moralisch unterstützt.
Derjenige, der einen Anwalt aufsucht, hat in der Regel ein Problem, welches ihm oft Kopfzerbrechen bereitet und das ihm häufig als nur schwer lösbar erscheint. Als Betroffener vermag er aufgrund seiner Binnensicht sein Problem kaum klar und umfassend zu analysieren. Er bedarf deshalb des Anwaltes, weil dieser als Außenstehender in der Lage ist, kreative Lösungen vorzuschlagen. Hierzu ist er gerade aufgrund seiner Unabhängigkeit in der Lage [s. Dissertation].
Vorsorgende Rechtspflege
Der beste Streit ist zunächst der, der vermieden werden konnte; der zweitbeste der, der geschlichtet werden konnte.
Streitvermeidend wirken beispielsweise klare und faire Verträge. Sie zu entwerfen und auszuformulieren ist Aufgabe der Kautelarjurisprudenz und damit des Anwalts als Berater seines Mandanten. Erfahrung und Phantasie werden benötigt, um potentielle Streitpunkte vorherzusehen; Kreativität ist notwendig, um sie von vornherein auszuräumen. Praktikabele Verfahren sind festzulegen, um es den Parteien zu ermöglichen, unvermeidbare Konflikte selbst zu lösen.
Wer seine Rechte und Pflichten genau kennt, kann sich so verhalten, dass Konflikte vermieden werden. Anwaltliche Beratung kann die notwendige Rechtskenntnis - abgestimmt auf den Einzelfall - vermitteln und trägt auf diese Weise zum Rechtsfrieden bei.
"Ein magerer Vergleich ist besser als ein feistes Urteil"
Beherrschen muss der Anwalt also nicht nur die Kunst, Prozesse zu führen, sondern ebenso die Kunst, Prozesse zu vermeiden. Dies gilt gerade auch dann, wenn schon Sreit herrscht.
Ein Prozess stellt nämlich gewöhnlich für den Mandanten eine sehr schwerwiegende Lage dar ("Ob ihm der Streit geling', weiß niemand mit gewissem Ding'."). Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und damit dem Mandanten zu einer schnellen und unter Berücksichtigung anfallender Kosten meist wirtschaftlich vernünftigen Lösung zu verhelfen, muss daher oft Vorrang vor der Einleitung gerichtlicher Schritte haben.
Dabei hat der Anwalt in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien zu übernehmen.
Im Mittelpunkt: der Mandant
Im Vordergrund stehen dabei die Bedürfnisse und Vorstellungen des Mandanten.
Daher ist mir wichtig:
Auch wenn eine Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht noch so interessant sein mag, im Mittelpunkt steht der Mandant. Seine Entscheidungsfreiheit wird respektiert. Demgemäß will ich Ratgeber und nicht Vormund meiner Mandanten sein.
Ihr Vertrauen zu rechtfertigen ist mein Ziel.
nach obenFreude an neuen Aufgaben
"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten."
§ 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Zwar kann niemand auf allen Spezialgebieten des Rechtes Experte sein, aber diese Norm verlangt nach meiner Auffassung vom Anwalt, dass er willens und in der Lage ist, sich in ihm noch unbekannte Materien einzuarbeiten. Dies gilt nicht nur auf rechtlichem Gebiet, sondern auch für die technischen, medizinischen oder wirtschaftlichen Fragen, die durch das übernommene Mandat aufgeworfen werden.
Sich immer wieder mit Neuem befassen zu dürfen, sich in interessante Gebiete einarbeiten zu können, macht den Reiz des Anwaltsberufes aus. Daher arbeite ich mich gerne in neue Materien ein.