Zwangsversteigerungsrecht
Es werden immer mehr Immobilien zwangsversteigert. Gab es 1997 knapp 40.000 Zwangsversteigerungstermine, waren es 2002 bereits fast 88.000.
Vielfach ist also in den letzten Jahren auf diese Weise mühsam erworbenes Eigentum unter den Hammer gekommen. Die Betroffenen mussten die mit der Zwangsversteigerung meist verbundenen erheblichen Verluste hinnehmen, wobei zu den auf diese Weise Betroffenen oft auch die Gläubiger zu zählen waren. Die Erfahrung lehrt, dass Rettungsversuche oft zu spät und unprofessionell unternommen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt, dass erfahrungsgemäß der frühzeitig eingeschaltete Anwalt bessere Ergebnisse erzielen kann. Guter Rat ist daher so früh wie möglich einzuholen.
Gerade im Zwangsversteigerungsverfahren ist die Einschaltung des Anwalts oft zur Herstellung der "Waffengleichkeit" mit den dort professionell agierenden anderen Akteuren notwendig. Das Zwangsversteigerungrecht ist nämlich komplex und schwer verständlich; ohne gute Kenntnisse im Sachenrecht und im Zivilprozessrecht ist das ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) nicht zu verstehen.
Neben Schuldnern und Eigentümern berate und vertrete ich auch Bietinteressenten, Gläubiger und sonstige Beteiligte.
Berater des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren werden gelegentlich als "Versteigerungsverhinderer" tituliert. Dies ist irreführend. Daher einige Erläuterungen zur Klarstellung - auch zur Aufgabe des Anwalts als Vertreter des Gläubigers.