Verkehrsrecht

Meine Tätigkeit auf diesem Gebiet umfasst das Verkehrszivilrecht, also die Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen, das Straßenverkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, ferner das Fahrerlaubnisrecht.

Neben juristischer Kenntnisse bedarf es vor allem auch eines technischen Verständnisses, um den Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen und vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren.


Wichtige Informationen:

Ein guter Rat: Nach einem Unfall sofort zum Anwalt!

Unfälle im Straßenverkehr sind — selbst wenn niemand verletzt wird — meist ein Ärgernis für alle Beteiligten.

Erfreulicherweise wird man in seinem Leben nicht allzu oft in einen Verkehrsunfall verwickelt oder von polizeilichen und staatsanwaltlichen Maßnahmen betroffen. Gerade deshalb sollte in Verkehrssachen der Anwalt daher so früh wie möglich eingeschaltet werden.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Staats­anwaltschaften und nicht zuletzt die Versicherungen, die sich mit der rechtlichen Aufarbeitung eines Unfalles oder Verkehrsverstoßes be­fassen, sind jedoch mit "Profis" besetzt, die sich tagtäglich mit diesen Dingen befassen. In Verkehrssachen ist die frühzeitige Einschaltung des Anwalts durch den Betroffenen daher zur Herstellung der "Waffengleichheit" mit den dort professionell agierenden anderen Akteuren notwendig.

Vorsicht "Schadensmanagement"!

Die Haftpflichtversicherer betreiben zur Kostensenkung neuerdings ein sogenanntes "aktives Schadensmanagement". Oft geht diese "aktive" Schadensregulierung zu Lasten des Geschädigten.

Neues Schadensrecht

Für Unfälle, die sich nach dem 01.08.2002 ereignet haben, gelten neue rechtliche Regeln (Reform des Schadensersatzrechtes).


Weitere Informationen:


Ein interessanter Link:

 [www.verkehrsportal.de]