Ein guter Rat:
Nach einem Unfall sofort zum Anwalt!

Erfreulicherweise wird man in seinem Leben nicht allzu oft in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und nicht zuletzt die Versicherungen, die sich mit der rechtlichen Aufarbeitung eines Unfalles oder Verkehrsverstoßes befassen, sind jedoch mit "Profis" besetzt, die sich tagtäglich mit diesen Dingen befassen.

In Verkehrssachen ist die Einschaltung des Anwalts durch den Betroffenen daher zur Herstellung der "Waffengleichheit" mit den dort professionell agierenden anderen Akteuren notwendig.

Polizeibeamte vor Ort und Bußgeldbehörden stellen manchmal spätr nur schwer zu korrigierende Weichen für die Sachdenregulierung.

Droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren, sollte der Anwalt daher so früh wie möglich eingeschaltet werden. Das gilt erst recht dann, wenn ein solches Verfahren bereits eingeleitet worden ist.

Sind Sie am Unfall "unschuldig", brauchen Sie den Anwalt zur Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche.

Der Geschädigte kennt erfahrungsgemäß meist seine Rechte und Ansprüche nach einem Unfall nicht. Wer sich auf die gegnerische Versicherung verlässt, vertraut jemandem, der ein großes Interesse daran hat, möglichst wenig zu zahlen. Das sogenannte Schadensmanagement der Versicherungen geht daher oft zu Lasten des Unfallopfers.

Ist Ihre Mithaftung zweifelhaft, sorgt der Anwalt dafür, dass Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht eine zu hohe Haftungsquote zuweist.

Der Rechtsanwalt erfüllt somit auch im Verkehrsrecht seine Aufgabe, als unabhängiger Berater und Vertreter seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte oder Behörden zu bewahren und gegen Machtüberschreitungen zu sichern (§ 1 Absatz 3 der Berufsordnung).

In Unfallsachen übernimmt übrigens regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung das Anwaltshonorar als Teil des Schadens.