Archiv 2009 — 2010
Inhaltsübersicht
- Düsseldorfer Tabelle 2010
- 06.01.2010 — Am 01.01.2010 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.
- Interview in der Rheinischen Post
- 04.01.2010 — Die Rheinische Post hat ein Interview mit mir zum arbeitsrechtlichen Thema der sogenannten "Bagatell-Kündigungen" veröffentlicht.
- Die Freiheit der Advokatur erfordert Freie Software
- 01.11.2009 — Hinweis auf ein Essay.
- Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beschlagnahme von Emails
- 10.08.2009 — Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Beschlagnahme von Emails beim Provider nach den allgemeinen strafprozessualen Vorschriften.
- EGVP und GNU/Linux
- 07.04.2009 — Es geht, aber wie!
- Höhere Geldstrafen möglich
- 20.03.2009 — Der Höchstbetrag des Tagessatzes bei Geldstrafen wurde versechsfacht
- WWW-Präsenz erneuert
- 04.01.2009 — rechtsanwalt-stehmann.de wurde überarbeitet
- Was bisher geschah
- 02.01.2009 — Warum es längere Zeit keine News mehr gab
- Emailverschlüsselung
- 01.01.2009 — Zur Wahrung der Vertraulichkeit können Sie mir Ihre Emails verschlüsselt senden
Düsseldorfer Tabelle 2010
06.01.2010 — Am 01.01.2010 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.
Eine Anpassung wurde erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Anpassungen erfolgten auch in den Anmerkungen.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, vor allem Regelsätze für Kindesunterhalt, aufgeführt. Obwohl sie wegen der richterlichen Unabhängigkeit nur unverbindliche Vorschläge enthalten kann, findet sie wegen des Ansehens, welches sie genießt, weitgehende Beachtung.
Interview in der Rheinischen Post
04.01.2010 — Die Rheinische Post hat ein Interview mit mir zum arbeitsrechtlichen Thema der sogenannten "Bagatell-Kündigungen" veröffentlicht.
Der letzte Absatz dort ist der Kommentar des Journalisten.
Hinzuzufügen ist noch, dass es eines Gesetztes bedarf, wenn die Politik der Rechtsprechung eine Richtung vorgeben will. Dies ist auch dann der Fall, wenn Details geregelt werden sollen.
Erwähnenswert ist auch noch, dass ich in Kündigungsschutzprozessen seit geraumer Zeit die Erfahrung machen muss, dass Abfindungsvergleiche immer schwieriger werden, weil die Arbeitgeber immer weniger zahlen können und für den Arbeitnehmer eine Abfindung — angesichts der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt — kein Anreiz mehr für die Aufgabe seines sozialen Besitzstandes ist. Zu Beginn meiner Berufstätigkeit war dies noch anders.
Die Freiheit der Advokator erfordert Freie Software
01.11.2009 - Ich habe mir ein paar Gedanken dazu gemacht, warum die Freiheit der Advokatur den Einsatz Freier Software in Anwaltskanzleien erfordert.
Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beschlagnahme von Emails
10.08.2009 - Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Beschlagnahme von Emails beim Provider nach den allgemeinen strafprozessualen Vorschriften
Der Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Juni 2009- 2 BvR 902/06 - hat Aufsehen erregt.
Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass die (allgemeinen) strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ermöglichen. (Rn. 41, 55 ff.). Der entschiedene Fall bedarf die Beschlagnahme des Emailaccounts eines Unverdächtigen.
Das Gericht führt aus:
"Die vermehrte Nutzung elektronischer und digitaler Kommunikationsmittel und ihr Vordringen in nahezu alle Lebensbereiche erschweren die Strafverfolgung. Moderne Kommunikationstechniken werden im Zusammenhang mit der Begehung unterschiedlichster Straftaten zunehmend eingesetzt und tragen zur Effektivierung krimineller Handlungen bei." (Rn. 71)
"Unter diesen Umständen ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen." (Rn. 72)
Die Ermittlungsbehörden sollen diese vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß erkannte Möglichkeit vermehrt nutzen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der gleichen Entscheidung auch erkannt, dass ein Zugriff auf E-Mails erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten des Betroffenen, sein soziales Umfeld und seine persönlichen Interessen zulassen kann. Der Eingriff gewinne zusätzliches Gewicht, wenn an der aufzuklärenden Straftat unbeteiligte Kommunikationsteilnehmer in ihren Grundrechten betroffen sind. Hinzu kommen könne eine besondere Schutzbedürftigkeit vom Datenzugriff betroffener Vertrauensverhältnisse. (s. Rn. 70)
Bevor man sich auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung (s. Rn. 41) durch Ermittlungsbehörden und Strafgerichte verlässt, sollte man das tun, was man selbst tun kann, um die vom Bundesverfassungsgericht als schutzbedürftig erkannten Interessen zu schützen:
Emails verschlüsseln - alle!
EGVP und GNU/Linux
07.04.2009 - EGVP ist das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" für die "Sichere Kommunikation mit Gerichten und Behürden". So weit, so gut; also ein "Muss" für den modernen Rechtsanwalt. Festgestellt werden musste aber leider, dass zur Installation des Client-Programms zwei "uralte" Java-Dateien benötigt werden, die ausgerechnet, da wohl der Sicherheit dienend, im Ordner "security" zu applizieren sind. Anderfalls nistet sich der Splash-Screen fast unausrottbar im Vordergrund aller virtuellen Desktops ein, was ein Arbeiten nahezu ausschließt. Nur durch das Kill-Kommando kann er wieder entfernt werden.
Das EGVP-Client-Programm wird als User installiert und bringt auch die beiden "uralten" Java-Dateien mit. Aber natürlich hat der User keine Schreibrechte im Ordner /usr/lib/jvm/.../security. Also wird vom "Helpdesk" empfohlen, ihm diese für die Installation des Client-Programms zu verschaffen; man kann ihm diese ja anschließend wieder nehmen. Dann funktioniert EGVP tatsächlich! Wenn man das Prozedere nur nicht bei jedem EGVP- und Java-Update wiederholen müsste. Und wenn diese Vorgehensweise nicht so "linux-unlike" und entgegen jede in Sicherheitsrichtlinien gegossene Vernunft wäre.
Einfacher wäre es natürlich, die Entwickler ließen den Client mit aktuellen Versionen der beiden Sicherheitsdateien zusammenarbeiten. Aber als GNU/Linux-Nutzer ist man vor allem seitens öffentlicher Stellen bekanntlich Kummer gewohnt.
Update (10.08.2009): Das Kill-Kommando ist inzwischen entbehrlich; das restliche Prozedere leider nicht.
Höhere Geldstrafen möglich
20.03.2009 - Laut einem Bericht des Spiegel hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach der Höchstbetrag des Tagessatzes bei Geldstrafen von 5.000 € auf 30.000 € versechsfacht wurde.
Der Höchstbetrag des Tagessatzes bei Geldstrafen im Strafrecht war seit 34 Jahren unverändert. Der Bundestag hat nun dem Umstand Rechnung getragen, dass immer mehr Personen ein Nettoeinkommen erzielen, welches über 5.000 € täglich liegt.
Für "Nornmalverdiener", deren Tagesnettoeinkommen weit unter der ehemaligen Höchstgrenze liegt, ändert sich durch diese Reform nichts.
Zur Errechnung der Geldstrafe werden die vom Gericht ausgeurteilte Anzahl der Tagessätze mit dem nach dem Nettoeinkommen zu bestimmenden Tagessatz multipliziert, dessen Höchstbetrag nunmehr angehoben wurde. Damit haben die Strafgerichte nunmehr die Möglichkeit besonders einkommenstarke Straftäter adäquat zu bestrafen. Dies müssen nicht nur Taten der sogenannten white-collar-Kriminalität sein, sondern können auch alltägliche Delikte sein, wie bespielweise eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (wenn derart einkommenstarke Personen noch selbst ein Kraftfahrzeug führen).
WWW-Präsenz erneuert
04.01.2009 - Sie sehen diese WWW-Seiten nun in einem neuen Gewand.
rechtsanwalt-stehmann.de wurde überarbeitet. Wir hoffen Ihnen gefällt es.
Während die Änderungen an der Oberfläche eher zurückhaltend ausgefallen sind, wurde unter der Haube einiges verändert.
Dank an woodshed productions für die Beratung und für das auf unsere Bedürfnisse angepasste Content Management System,
Dank auch an meine Frau, die unermüdlich diesen Relaunch vorangetrieben hat,
Was bisher geschah
02.01.2009 - Längere Zeit gab es keine News mehr.
Der Grund hierfür ist einfach. Ich hatte keine Zeit, denn ich habe ein Freies Anwaltsprogramm geschrieben.
Zunächst habe ich dieses Programm für meine eigene Anwaltskanzlei geschrieben. Ich wollte auf Freie Software, vor allem aber auch auf GNU/LInux umsteigen, und fand keine passende Software.
Die meisten Kanzleiprogramme laufen nur auf einem zwar verbreiteten, aber proprietären Betriebssystem, welches mich nicht mehr überzeugte. Einige Programme nutzen nur einen Linux-Server, während die Client-Rechner weiterhin unter dem anderen Betriebssystem laufen. Programme, die auch vollständig unter Linux lauffähig sind, konnten mich leider nicht recht überzeugen und waren auch proprietär.
Hinzu kam, dass mich die Idee Freier Software "angesteckt" hat. Es gibt hervorragende Freie Programme, die ich nutze. So will ich auch meinen kleinen Beitrag zur Förderung einer großartigen Idee leisten,
Da ich diese Kanzleisoftware auch anderen zur Verfügung stellen will, war auch eine Dokumentation zu schreiben.
Wenn sich Freie Software auch in Büros, Praxen und Kanzleien verbreiten soll, bedarf es nicht nur universell einsetzbarer Software, wie beispielsweise OpenOffice.org, sondern auch branchenspezifischer Lösungen, die darauf aufsetzen.
Canzeley ist ein Programm für Rechtsanwaltskanzleien, das auf OpenOffice.org aufsetzt. Es ist in der Makrosprache von OpenOffice.org geschrieben. Als Backend-Datenbankmanagementsystem wurde MySQL gewählt.
Es ist Freie Software. Meine Kolleginnen und Kollegen können es nutzen, studieren, durch Kopieren mit anderen teilen und, wenn sie dazu bereit und in der Lage sind, auch verbessern und an ihre Bedürfnisse anpassen.
Es soll zunächst einmal meiner Kanzlei dienen, aber es gibt für mich keinen Grund, warum es nicht auch anderen Nutzen bringen soll.
Daneben habe ich auch noch einige Vorträge und Reden gehalten, ein Interview gegeben und einen Zeitschriftenartikel geschrieben.
Zu fürchten ist leider, dass mich das Projekt Canzeley auch zuküftig stark in Anspruch nehmen wird, sodass neben der anwaltlichen Tätigkeit wenig Zeit für diese News verbleiben wird.
Emailverschlüsselung
01.01.2009 - Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist von fundamentaler Bedeutung für den Rechtsstaat. Nur wenn er davon überzeugt ist, dass seine Kommunikation mit dem Anwalt Dritten, vor allem staatlichen Organen, nicht zugänglich ist, kann sich der Mandant dem Anwalt so anvertrauen, dass dieser in bestmöglicher Weise seine Interessen wahrnehmen kann.
Der Emailverkehr erfolgt jedoch in einem Klartextformat, sodass Emails während des Transportes jederzeit gelesen werden können. Sie sind in dieser Zeit schutzlos dem Zugriff "interessierter Kreise" ausgesetzt. Schutz bietet also nur eine Verschlüsselung der Emails.
In diesem Zusammenhang höre ich oft von Mandanten und anderen, ihre Angelegenheit sei zu unwichtig und lohne daher den Aufwand einer Verschlüsselung nicht. Dabei wird verkannt, dass es zusätzlichen Schutz gegen eine eventuelle Entschlüsselung bietet, wenn möglichst viel Emailverkehr verschlüsselt erfolgt, da andernfalls die Tatsache der Verschlüsselung die Geheimhaltungsbedürftigkeit einer Email indiziert. Wenn aber auch "unwichtige" Emails verschlüsselt werden, ist der Aufwand, alle Emails, die verschlüsselt sind, zu entschüsseln, um an die "richtige" zu gelangen, erheblich größer und damit eine mögliche Entschlüsselung zumindest wesentlich unattraktiver.
Wer also auch "unwichtige" Emails verschlüsselt, schützt die Geheimhaltung vertraulicher Emails.
Zur Wahrung der Vertraulichkeit können Sie mir Ihre Emails verschlüsselt senden.
Dies geht einfach und (fast) kostenlos.
Zur Installation und Konfiguration von Gnu-PG gibt es eine deutschsprachige Anleitung.
Für Mailprogramme gibt es Plugins, sofern sie nicht GNU-PG ohnehin unterstützen.