Archiv 2006
Inhaltsübersicht
- Haftung des Forenbetreibers
- 16.06.2006 - Das OLG Düsseldorf hat ein wichtiges Urteil zur Haftung des Forenbetreibers gefällt.
- EuGH-Urteil zur EU-Fahrerlaubis
- 29.05.2006 - Die lange erwartete Entscheidung im Verfahren C-227/05 ist interessant für "MPU-Verweigerer" oder "-Versager".
- Gegen Rundfunkgebühr!
- 14.04.2006 - Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PC wurde eingereicht.
- Bonusmeilen-Urteil
- 14.04.2006 - Dem Arbeitgeber stehen die auf Geschäftsreisen erworbenen Bonusmeilen zu, entschied das Bundesarbeitsgericht.
- LG Düsseldorf für Meinungsfreiheit
- 06.04.2006 - Das Landgericht Düsseldorf hat eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen.
- § 6 TDG - weiteres Urteil
- 19.03.2006 - Ein Urteil des OLG München zu § 6 TDG (Impressum bei Webseiten) hat die bisherige Linie der Rechtsprechung bestätigt.
- Neues EU-Recht?
- 19.03.2006 - Über ein modernes Märchen.
- Domain-Grabbing
- 25.02.2006 - Domain-Grabbing ist nach jüngeren Urteilen "eine im Grundsatz anerkannte geschäftliche Betätigung".
- Petitionen online möglich
- 18.02.2006 - Petitionen an den Deutschen Bundestag sind nunmehr auch online möglich.
- Kein Abschuss entführter Flugzeuge
- 15.02.2006 - Das Bundesverfassungsgericht verbietet den Abschuss entführter Flugzeuge.
- Elektronischer Prozess
- 05.02.2006 - Das Bundesjustizministerium will elektronischen Gerichtsverfahren Vorrang gegenüber herkömmlichen Verfahren einräumen.
- Wikipedia
- 19.01.2006 - Amtsgericht schließt wikipedia.de. Freie Enzyklopädie weiter online.
Haftung des Forenbetreibers
16.06.2006 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein wichtiges Urteil (Urteil vom 07.06.2006 - Aktenzeichen: I-15 U 21/06) zur Haftung des Forenbetreibers gefällt. Nachdem das Landgericht in diesem Falle leider patzte, hat das Oberlandesgericht eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen.
Das Oberlandesgericht hat erkannt, dass die Verpflichtung eines Forenbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, unter Umständen erst mit der Kenntnisnahme dieser Äußerungen entsteht. Dies leitet das Gericht aus § 8 des Teledienstegesetzes (TDG) her. Nach den vom Senat festgestellten Grundsätzen traf den Forenbetreiber nur die Pflicht, ihm bekannt gewordene Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Absatz 2 BGB) zu löschen. Allerdings stellte das Gericht auch darauf ab, dass der Forenbetreiber - soweit ersichtlich - in keiner Weise von dieser Tätigkeit wirtschaftlich profitierte.
Der Umfang der dem Forenbetreiber obliegenden Prüfungspflichten bestimme sich danach, ob und inwieweit ihm nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Entscheidend seien mithin die Umstände des Einzelfalles, wobei die betroffenen Rechtsgüter, der zu betreibende Aufwand und der zu erwartende Erfolg in die vorzunehmende Abwägung eingestellt werden müssten. Dabei könne sich der Forenbetreiber nicht von vornherein auf den erheblichen Aufwand angesichts des massenhaften Datenverkehrs berufen, noch könne jede Rechtsgutverletzung einen immensen Kontrollaufwand erfordern.
Im entschiedenen Fall oblagen dem Forenbetreiber nach Ansicht des Senats keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte in seinem Forum vorhanden seien.
Da das Gericht entscheidend "auf die Umstände des Einzelfalles" abgestellt hat, bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung in dieser heiklen Frage abzuwarten.
Schließlich hat das Gericht auch noch entschieden, dass die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Pflicht zur Löschung der Forenbetreiber trägt.
EuGH-Urteil zur EU-Fahrerlaubis
29.05.2006 - Die deutschen Behörden müssen rechtmäßig in EU-Staaten ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-227/05. Dieses Urteil war bereits erwartet worden.
Bereits im April 2004 entschied der EuGH, dass die deutschen Behörden innerhalb einer verhängten Sperrfrist eine Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates nicht anerkennen müssen. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann nach der neuen Entscheidung nach Ablauf der verhängten Sperrfrist auch im EU-Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Dabei können die deutschen Behörden nicht verlangen, dass die deutschen Bedingungen, beispielsweise eine erfolgreich abgelegte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), eingehalten werden.
Dies macht die Entscheidung interessant für "MPU-Verweigerer" oder "MPU-Versager".
Selbst wenn man die MPU als grundsätzlich sinnvoll anerkennt, sollte dieses Urteil Anlass geben, die Praxis derselben zu prüfen und Verfahrensweisen abzustellen, die als schikanös empfunden werden müssen. Die nunmehr europarechtlich legitimierte "Flucht" ins Ausland zeigt nämlich, dass die Betroffenen die MPU nicht als sinnvoll annehmen.
[nach oben]Gegen Rundfunkgebühr!
14.04.2006 - Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PC wurde eingereicht.
Beim Bundesverfassungsgericht wurden Verfassungsbeschwerden gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC eingereicht. Sie richten sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 01.01.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt. Beschwerdeführer sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung betroffen sind. Dies berichtet die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, die diese Verfassungsbeschwerden unterstützt.
Ein internetfähiger Computer gehört heute zur Grundausstattung jedes Freiberuflers oder Gewerbetreibenden. Dafür hat der Staat selbst gesorgt. Zurecht wird gerügt, dass diese Gebührenpflicht sich somit wirtschaftlich als eine Art "Sondersteuer" für Kleinunternehmer darstellt.
Nicht nur unter diesem Aspekt ist den Verfassungsbeschwerden Erfolg zu wünschen.
Bonusmeilen-Urteil
14.04.2006 - Dem Arbeitgeber stehen die auf Geschäftsreisen erworbenen Bonusmeilen zu, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Arbeitnehmer ist Inhaber einer Miles&More-Karte der Deutschen Lufthansa. Die auf Dienstreisen anfallenden Bonusmeilen darf er nicht wie gewünscht für private Zwecke nutzen, sondern muss die aufgelaufenen Bonuspunkte nur noch für geschäftliche Zwecke nutzen. So das letztinstanzliche Urteil - 9 AZR 500/05 - das höchsten deutschen Arbeitsgerichtes. (Quelle: SpiegelOnline)
Nach dieser höchstrichterlichen Klärung der Zivilrechtslage sollten alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die auf Geschäftsreisen erworbenen Bonusmeilen zur privaten Nutzung "überlassen" (wollen), mit ihren steuerlichen Beratern Rücksprache nehmen. Es könnte nämlich sein, dass der Fiskus an dieser Großzügigkeit partizipieren will.
[nach oben]LG Düsseldorf für Meinungsfreiheit
06.04.2006 - Das Landgericht Düsseldorf hat eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen.
Heise berichtet, dass es das Gericht ablehnte, einem nicht wirklich zufriedenen Euroweb-Kunden per einstweiliger Verfügung die Weitergabe von (negativen) Erfahrungsberichten zu verbieten. Dabei fand das Gericht laut Heise deutliche Worte: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen." soll der Richter erklärt haben.
Selbst Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" wurden als Unmutsäußerungen gewertet, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Dies ist allerdings kein Freibrief.
Das Gericht gab zu bedenken: "Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen."
Wie wahr, aber: in dubio pro libertate!
§ 6 TDG - weiteres Urteil
19.03.2006 - Ein Urteil des Oberlandesgerichts München zu § 6 TDG (Impressum bei Webseiten) hat die bisherige Linie der Rechtsprechung bestätigt.
Gemäß § 6 TDG sind Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste, beispielsweise Homepagebetreiber (s. § 2 Absatz 2 TDG) verpflichtet, bestimmte Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".
Zunächst hat Oberlandesgerichts München bestätigt, dass es sich bei § 6 TDG um ein Verbraucherschutzgesetz (im Sinne von § 2 UKlaG) handelt.
Leicht erkennbar im Sinne von § 6 TDG seien - so urteilte das Oberlandesgerichts München weiter - die Informationen, wenn die Möglichkeit einer einfachen und effektiven optischen Wahrnehmung bestehe. Unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne von § 6 Satz 1 TDG sei im Sinne einer Zugangsmöglichkeit ohne wesentliche Zwischenschritte zu verstehen. Beide Erfordernisse seien bei dem streitigen Internetauftritt, "wie er dem Nutzer bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 786 Bildpunkten begegnet", nicht erfüllt.
Es könne im Streitfall dahinstehen, ob, wofür Einiges spräche, der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksame, informierte und verständige Nutzer des WWW mit dem Scrollen als gängiger, leicht zu bedienender Technik an sich vertraut ist. Ferner könne dahinstehen, ob, was zweifelhaft erscheine, ein zu den Informationen gemäß § 6 Satz 1 TDG führender Link immer schon dann nicht leicht erkennbar bzw. nicht unmittelbar erreichbar sei, wenn er überhaupt erst durch Scrollen sichtbar wird.
Im Streitfall sei jedenfalls der Aufwand für den Nutzer, der sich bei einer "üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 786 Bildpunkten" durch vier Bildschirmseiten scrollen muss, um den einschlägigen Link "Impressum" zu erreichen, dessen Platzierung am unteren Seitenrand zunächst nur vermutet werden könne, zu groß. Von einer kurzen, dem Verbraucher noch zumutbaren Suche könne bei dieser Sachlage nicht mehr gesprochen werden.
Hinzu kam, dass die Informationen gemäß § 6 Satz 1 TDG bei dem Internetauftritt des Streitfalles nach Ansicht des Oberlandesgerichts München auch deshalb nicht leicht erkennbar seien, weil sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem am unteren Seitenrand platzierten einschlägigen Link "Impressum", nämlich in der Zeile darüber, auch der Link "Über.xxx.de" befinde. Im Hinblick darauf, dass für - grundsätzlich durchaus zulässige - Links, die zu den Informationen gemäß § 6 Satz 1 TDG führen, nicht nur die Bezeichnung "Impressum", sondern auch die Bezeichnung "Wir über uns" verbreitet sei, die der Bezeichnung "Über.xxx.de" sehr ähnlich sei, sei der Link "Impressum" in diesem Umfeld als einschlägiger, zu den Informationen § 6 Satz 1 TDG führender Link auch aus diesem Grunde nicht leicht erkennbar.
Daher kann nur nochmals dringend geraten werden, den WWW-Auftritt der genannten gesetzlichen Vorschrift gemäß und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung zu gestalten.
Ich berate Sie insoweit gerne.
[nach oben]Neues EU-Recht?
19.03.2006 - Über ein modernes Märchen berichtet Spiegel Online: Das Märchen vom "neuen EU-Recht" und andere Rechtsmythen machen bei Online-Auktionen schon länger die Runde.
Bevor Sie ein Richter als "Märchenerzähler" entlarvt und Sie vor Gericht unnötigerweise Schiffbruch erleiden, sollten Sie sich fachkundigen Rat einholen: beim Anwalt, "dem berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
[nach oben]Domain-Grabbing
25.02.2006 - Domain-Grabbing ist nach jüngeren Urteilen "eine im Grundsatz anerkannte geschäftliche Betätigung".
Zuerst hatte das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 02.09.2005 (6 U 39/05 - schlüsselbänder.de) entschieden, dass derjenige, der von der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen, in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass er sich weitere Schreibweisen eines Gattungsbegriffs gesichert hat, dadurch allein einen Mitbewerber nicht wettbewerbswidrig behindert, der denselben Gattungsbegriff ohne Umlautschreibweise als Domain nutzt.
Allerdings hatte es noch ausgeführt:
"Dies gilt um so mehr, als der Beklagten - anders als jemandem, der eine Domain nur zum Verkauf erwirbt - ein legitimes Interesse an der Domain "schluesselbaender.de" nicht abgesprochen werden kann, da sie selbst Schlüsselbänder veräußert."
Nunmehr hat das Landgericht Leipzig auch bei einem Domain-Händler wettbwerbswidriges Handeln verneint (05 O 2142/05) und entschieden, dass beschreibende Umlautdomains auch zum späteren Handel reserviert werden dürfen.
Die Registrierung von Domains, um sie später an Interessenten zu veräußern, sei eine im Grundsatz anerkannte geschäftliche Betätigung.
Schon die alten Römer hatten erkannt, dass das Recht für die Wachen sei.
Nachtrag:
Jedenfalls in München darf man beim Domain-Grabbing den Bogen auch nicht überspannen:
Sonst kann es eine einstweilige Verfügung oder eine Verurteilung zur Zahlung der Anwaltskosten des Opfers geben.
Zumindest in gewissen Umständen erkennt das Landgericht München eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigungsabsicht".
Petitionen online möglich
18.02.2006 - Petitionen an den Deutschen Bundestag sind nunmehr auch online möglich.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Öffentliche Petitionen an den Deutschen Bundestag sind nunmehr auch online möglich. Das System öffentlicher Petitionen des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.
Möchten Sie eine Öffentliche Petition unterstützen oder sich an der Diskussion beteiligen? Möchten Sie eine Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag richten? Wie das geht, wird Ihnen erklärt. Es gibt auch eine Übersicht über Öffentliche Petitionen.
Unterstützungswürdig erachte ich beispielsweise eine Petition gegen eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikations-Verbindungsdaten.
[nach oben]Kein Abschuss entführter Flugzeuge
15.02.2006 - Das Bundesverfassungsgericht verbietet den Abschuss entführter Flugzeuge und hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Nunmehr werden die Politiker eine Grundgesetzänderung erwägen, nachdem das Bundesverfassungsgericht erkannt hat, dass der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden ist. Ob derartige Einsätze über den Katastrophenfall hinaus, etwa zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben, sinnvoll sind, wird hoffentlich auch mit aller Sorgfalt geprüft. Wehrpflichtige als bewaffnete Hilfspolizisten sind eine alptraumhafte Vorstellung in jeder Beziehung.
Gewichtiger sind die ethischen Fragen, die vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden mussten. Die wichtigste lautet: Darf ein Staat unschuldige Menschen töten um das Leben einer größeren Anzahl zu retten? Dass die Antwort kategorisch Nein lauten muss, leuchtet ein, wenn man von dem absoluten Wert jedes Menschenlebens ausgeht, welcher jeder quantitativen Abwägung entzogen ist. Auch wenn diese Entscheidung im konkreten Fall wirklich prekär ist: Der Staat darf unter keinen Umständen bewußt unschuldige Menschen töten. Die Frage, die sich sofort anschließt, ist: Darf ein Staat den Tod unschuldiger Menschen als "Kollateralschaden" in Kauf nehmen?
Elektronischer Prozess
05.02.2006 - Das Bundesjustizministerium will elektronischen Gerichtsverfahren Vorrang gegenüber herkömmlichen Verfahren einräumen.
Hoffentlich wird damit nicht wieder - wie bei ELSTER zunächst - der Versuch unternommen, das Betriebssystem eines Fast-Monopolisten aufzunötigen.
Auch ansonsten erscheint dieses Vohaben bedenklich:
Zwar dürfte durch eine "Vorrangklausel" die richterliche Unabh&uaml;ngigkeit kaum tangiert sein; kein Arbeitsrichter empfindet § 61a des Arbeitsgerichtsgesetzes (Besondere Prozessförderung in Kündigungsverfahren) als Eingriff in seine Unabhängigkeit.
Allerdings dürfte eine Vorrangklausel gegenüber unwilligen Richtern eher ein zahnloser Tiger sein. Sinnvoller als ein solch symbolischer Akt erscheint eine angemessene Ausstattung der Justiz mit Personal und Sachmitteln, was aber mit Kosten verbunden wäre.
Gewichtiger erscheint dagegen ein anderes Bedenken:
Jede Person hat gemäß Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) u.a. ein Recht darauf, dass ihr Rechtsstreit innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Insoweit zwischen Personen zu differenzieren, die über das Vermögen verfügen, sich des elektronischen Geschäftsverkehres zu bedienen, und solchen, die dieses Vermögen nicht haben, könnte eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.
Wenn das Ministerium meint, es könne die Klausel so "weich" formulieren, dass niemand wegen Verletzung der Gleichbehandlung klagen könne, dann verkennt es, dass bei begrenzten Resourcen das, was man dem Einen geben will, dem Anderen genommen werden muss. Auch wenn durch das elektronische Gerichtsverfahren die Bearbeitungszeit verkürzt werden kann, kann die eigentliche richterliche Tätigkeit (noch) kein Computer erledigen.
Man sollte sich also besser auf Maßnahmen konzentrieren, die allen Rechtsuchenden zugute kommen, als sich mit symbolischer Politik den Anschein der Modernität geben zu wollen.
[nach oben]Wikipedia
19.01.2006 - Durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von der Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.
Ein sinnloser Akt! Alle deutschsprachigen Freunde des freien Wissens finden die freie Enzyklopädie unter de.wikipedia.org
Zu den Hintergründen gibt es einen informativen Artikel von Burkhard Schröder.
Nachträge:
20.01.2006 - wikipedia.de leitet wieder auf de.wikipedia.org weiter. Das Amtsgericht gab einem Vollstreckungsschutzantrag des Vereins Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. statt. Die Interessen von Wikipedia an der Bereitstellung aller Beiträge überwiegen nach nunmehriger Ansicht des Amtsgerichtes im Rahmen der summarischen Prüfung die geltendgemachten postmortalen Namensrechte.
Der Fall wird interessant bleiben.
09.02.2006 - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat nach mündlicher Verhandlung ein Urteil verkündet und den Antrag abgewiesen.
Das muss nicht das Ende dieses Rechtsstreits sein. Die Klägerseite hat noch einige prozessuale Möglichkeiten. Es bleibt abzuwarten, ob sie hiervon Gebrauch machen wird.