Warum hier kein Musterzeugnis steht

Sie haben an dieser Stelle ein Muster eines Arbeitszeugnisses erwartet und sind jetzt vielleicht enttäuscht. Darum möchte ich Ihnen erklären, warum hier kein Musterzeugnis steht.

Ein Arbeitszeugnis für alle Fälle kann es (leider) nicht geben, denn dazu ist die berufliche und betriebliche Wirklichkeit zu vielfältig. Daher ist bereits die Tätigkeitsbeschreibung für den Einzelfall zu formulieren. Gleiches gilt für den Werdegang des Arbeitnehmers im Unternehmen.

Erst recht gilt dies für die Beschreibung der Stärken des Arbeitnehmers. Ein Außendienstmitarbeiter beispielsweise, dessen "Ehrlichkeit" hervorgehoben wird, erscheint als einer, der zwar immer ordentliche Spesenabrechnungen vorgelegt hat, dessen Verkaufsgeschick aber wohl begrenzt gewesen ist; ein Buchhalter oder Nachtwächter, dem diese Eigenschaft nicht attestiert wird, gilt dagegen als Langfinger.

Erst recht sollte die Beurteilung dem einzelnen Arbeitnehmer gerecht werden, obwohl hier am ehesten "Standardformulierungen" erwartet werden.

Trotz der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Verwendung sogenannter Standardformulierungen sollte meiner Ansicht nach ein Arbeitszeugnis so individuell wie möglich formuliert sein, um die Persönlichkeit und die besonderen Stärken und Leistungen des Arbeitnehmers angemessen zu empfehlen. Zum Abschied - und vor allem zum Einstand - sollte es ein "Maßanzug" sein!

Dabei sollte der Arbeitgeber im Auge behalten, dass er mit dem Arbeitszeugnis indirekt auch ein Zeugnis über sein Unternehmen, vor allem über dessen Einstellung und Arbeitsweise ausstellt.

Daher bedarf es bei Fragen zum Arbeitszeugnis individueller Beratung.

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