Juristisches Publizieren im Internet

- einige Gedanken und Anregungen -

 


Gliederung:

1. Das Internet ist kein Buch und keine Zeitschrift !

2. Was ist HTML ?
2.1 Was ist Hypertext ?
2.2 Verweise ("Hyperlinks")
2.3 HTML als Auszeichnungssprache (Markup Language)
2.4 HTML als Klartextformat
2.5 Aktuelle HTML-Versionen

3. Ist HTML schwierig zu erlernen ?

4. Valider Code

5. Freiheit, die ich meine
5.1 Schriftart und -größe
5.2 Skalierbarkeit
5.3 Entbehrliches Gefährliches

6. Verweise ermöglichen
6.1 Genaue Links durch "name-Anker" ermöglichen
6.2 Keine FRAMEs

7. Pflege der Publikation

8. Publizieren - honoris causa ?

9. "fair use"

 

Datum der aktuellen Publikation: 10.01.2003


Vorbemerkung

Das Internet ist ein recht preiswertes Medium mit hohem Verbreitungsgrad. Immer mehr juristische Texte und Dokumente werden deshalb -ausschließlich oder auch - im Internet veröffentlicht. Dabei ist die Qualität der Zubereitung der Publikationen für dieses Medium oft suboptimal.

Nirgends kann jedoch der Jurist mit seiner Vorstellung von Maß und Regel, von Sinngerechtigkeit und Zweckmäßigkeit derart beispielhaft handeln wie im heutigen Internet. Was als militärisches Unternehmen begann, zeitweise anarchisches Vergnügen war, ist nämlich in weiten Teilen zur geistlosen Beliebigkeit, gepaart mit Ignoranz verkommen.

Purer Eigennutz angeblicher Experten und schlecht konstruierte "Webdesign"-Programme gaukeln eine Kompliziertheit vor, um die daraus entstehende Esoterik auszubeuten. Dabei ist zum Publizieren im Internet in Wirklichkeit solides Handwerk notwendig aber auch hinreichend. Dieses ist durchaus mit angemessenem Aufwand erlernbar. Dabei reicht für das juristische Publizieren im Internet der "Gesellenbrief" aus, Meisterschaft ist zwar nützlich aber nicht nötig.

Im folgenden sollen einige Gedanken und Anregungen vorgetragen werden, um darzulegen, dass das Internet bei Beachtung einiger Regeln ein sehr adäquates Publikationsmedium gerade für Juristen ist.

Eine allgemeine Einführung zum Publizieren von Web-Projekten gibt Stefan Münz.

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1. Das Internet ist kein Buch und keine Zeitschrift !

Das Internet ist ein Medium mit eigenen technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Es unterscheidet sich insoweit wesentlich von Printmedien. Dem sollte man dadurch Rechnung tragen, dass man die eigentümlichen Regeln dieses Mediums beachtet.

Beispielsweise ist die Publikation eines Rechtstextes als pdf-Datei nicht medienadäquat, denn eine derartige Vorgehensweise überträgt die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Druckes auf ein Medium, welches andersartig ist. Im Folgenden werden daher einige Grundsätze und Anregungen unterbreitet, die bei einer Publikation in HTML beachtenswert erscheinen.

Die heute aktiven Juristen haben das Publizieren ihrer Werke in Druckerzeugnissen "von der Pike auf" gelernt. Wie ein Aufsatz oder ein Buch, eine Urteilsanmerkung oder eine Buchbesprechung sach- und fachgerecht abzufassen ist, ist ihnen von den ersten Studientagen an vermittelt worden, wobei sie sich an zahlreichen musterhaften Beispielen orientieren konnten. Die Welt des Internet, die von Informatikern und Naturwissenschaftlern geschaffen wurde, ist ihnen jedoch in der Regel weniger vertraut, weshalb mit der Erörterung einiger fundamentaler Fragen zu beginnen ist.

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2. Was ist HTML ?

HTML ist die "Sprache", in der dieses Dokument erstellt (codiert) worden ist. Der Autor empfiehlt Ihnen wärmstens, sich von Ihrem Browser einmal den Quelltext dieser Seite anzeigen zu lassen.

Eine ausgezeichnete Einführung in diese "lingua franca" des Internets gibt die lobenswerte Publikation "SELFHTML" des Autors Stefan Münz. Für jeden, der HTML codiert, ist sie fast unentbehrlich. Die folgenden Erläuterungen zum Wesen dieser Sprache beruhen in wesentlichen Teilen auf den Ausführungen in dieser Publikation. Der Autor hat ihr auch im Übrigen viele seiner Kenntnisse zu verdanken.

HTML bedeutet HyperText Markup Language. Es handelt sich dabei um eine Sprache, die mit Hilfe von SGML (Standard Generalized Markup Language) definiert wird. SGML ist als ISO-Norm 8879 festgeschrieben. Mittlerweile gibt es einen Ableger von HTML namens XHTML. In der Sprachversion 1.0 ist XHTML eine Neudefinition von HTML mit Hilfe von XML. XML hat nämlich ähnliche Aufgaben wie SGML. XML ist die Abkürzung für Extensible Markup Language. XML war darauf ausgelegt, die Leistungsfähigkeit und Flexibilität von SGML wiederzugewinnen, ohne jedoch dessen hohe Komplexität mit sich zu bringen. XML ist also quasi eine eingeschränkte Form von SGML.

Einzelheiten dürften nur für den fortgeschrittenen HTML-Autoren von Interesse sein; allerdings sollte man die vorstehenden Begriffe zumindest einmal zur Kenntnis genommen haben. HTML war ursprünglich eine Sprache für den Austausch wissenschaftlicher und anderer technischer Dokumente, die auch von Benutzern eingesetzt werden konnte, die keine Dokumentspezialisten waren. HTML löst die Probleme, die sich aus der Komplexität von SGML ergeben, indem es eine kleine Menge strukturbildender und semantischer Tags bereitstellt, die für die Auslegung relativ einfacher Dokumente geeignet sind. Um die Dokumentstruktur zu vereinfachen, unterstützt HTML außerdem Hypertext. Multimedia-Fähigkeiten wurden später hinzugefügt. Innerhalb bemerkenswert kurzer Zeit wurde HTML allgemein beliebt und wuchs schnell über seinen ursprünglichen Zweck hinaus.

Zunächst wird nun erläutert, was "Hypertext" ist. Danach wird die Bedeutung der "Hyperlinks" erklärt. Sodann wird erläutert, was eine "Markup Language" (Auszeichnungssprache) ist, und HTML als "Klartextformat" beschrieben. Schließlich werden die aktuellen HTML-Versionen vorgestellt.

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2.1 Was ist Hypertext ?

Text wird "der Reihe nach" geschrieben und gelesen. Diese Linearität liegt jedoch nicht an in der Natur des Mediums "Text", sondern an der Natur der bisher üblichen Text-Präsentationsmedien. Ob als Blatt, Rolle oder als Kodex: Text wird in den Printmedien regelmäßig wie selbstverständlich als Zeichenfolge mit einem Anfang und einem Ende ("linear") aufgereiht.

Hypertext ist ein nicht-lineares Medium zur Präsentation von Texten. An die Stelle der Zeichenfolge treten vernetzte Einheiten von Text. Durch die Unterstützung der EDV schwindet die Abhängigkeit vom rein linearen Medium.

Stark strukturierte Bücher enthalten im Prinzip alles, was Hypertexte auch enthalten: hierarchische Strukturen (Kapitel und Unterkapitel), verbindende Elemente (Querverweise), sowie unterschiedliche Informationszugänge (Inhaltsverzeichnisse, Stichwortverzeichnisse). Das beste Beispiel für den Juristen ist der Palandt. Wohl kaum einer, der diesen Kommentar täglich nutzt, hat ihn jemals "an einem Stück" von Anfang bis Ende gelesen.

Man es auch so ausdrücken: Hypertext liest man nicht (linear), sondern man "navigiert" darin.

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2.2 Verweise ("Hyperlinks")

Eine der wichtigsten Eigenschaften von HTML ist die Möglichkeit, Verweise zu definieren. Verweise ("Hyperlinks") können zu anderen Stellen in der eigenen Publikation führen, aber auch zu beliebigen anderen Adressen im World Wide Web und sogar zu Internet-Adressen, die nicht Teil des Web sind.

Durch diese einfache Grundeigenschaft wird das Bewegen zwischen räumlich weit entfernten Rechnern auf einen Mausklick oder Tastendruck reduziert. In den eigenen HTML-Dateien kann man Verweise notieren und dadurch inhaltliche Verknüpfungen zwischen den eigenen Inhalten und denen anderer Autoren herstellen. Auf dieser Grundidee beruht letztlich das gesamte World Wide Web, und dieser Grundidee verdankt es seinen Namen ("Web").

Ein Verweis besteht aus zwei Teilen:

  1. der Erwähnung des anderen Inhalts - sie ist im Verweistext formuliert, und
  2. einer Information über den Fundort des anderen Inhalts im Internet (in Form der "URI").

Das gilt sowohl für Verweise innerhalb des eigenen Angebots als auch für Verweise zu fremden Angeboten. Verweise haben immer den gleichen Aufbau.

In Bezug auf fremde Inhalte ist ein Verweis nichts anderes, als wenn ein fremder Inhalt vom Typ "Buch" erwähnt wird, und dabei die Informationen über Autor, Titel, Erscheinungjahr und -ort, Kapitel, Seite oder Randnummer hinzugefügt werden. (s.a. Münz)

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2.3 HTML als Auszeichnungssprache (Markup Language)

HTML ist eine so genannte Auszeichnungssprache (Markup Language). Sie hat die Aufgabe, die logischen Bestandteile eines textorientierten Dokuments zu beschreiben. Als Auszeichnungssprache bietet HTML daher die Möglichkeit an, typische Elemente eines textorientierten Dokuments, wie Überschriften, Textabsätze, Listen, Tabellen oder Grafikreferenzen, als solche auszuzeichnen.

Das Auszeichnungsschema von HTML geht von einer hierarchischen Gliederung aus. HTML zeichnet Inhalte von Dokumenten aus. Dokumente haben globale Eigenschaften wie zum Beispiel Kopfdaten. Der eigentliche Inhalt besteht aus Elementen, zum Beispiel einer Überschrift 1. Ordnung, Textabsätzen, Tabellen und Grafiken. Einige dieser Elemente haben wiederum Unterelemente. So enthält ein Textabsatz zum Beispiel eine als betont oder fett markierte Textstelle, eine Aufzählungsliste besteht aus einzelnen Listenpunkten, und eine Tabelle gliedert sich in einzelne Tabellenzellen.

Browser, die HTML-Dateien am Bildschirm anzeigen, lösen die Auszeichnungsmarkierungen auf und stellen die Elemente dann in optisch hoffentlich gut erkennbarer Form auf dem Bildschirm dar. Dabei ist die Bildschirmdarstellung aber nicht die einzige denkbare Ausgabeform. HTML kann beispielsweise genauso gut mit Hilfe synthetisch erzeugter Stimmen auf Audio-Systemen oder in Braillezeilen ausgegeben werden.

HTML ist also keine Programmiersprache, die dem Computer eindeutige Befehle gibt, die von diesem stets auf gleiche Weise ausgeführt werden. Eine HTML-Datei kann auf verschiedenen Browsern oder Systemplattformen durchaus unterschiedlich dargestellt werden. Am deutlichsten ist der Unterschied zwischen der Darstellung von Textbrowsern und grafischen Browsern. Dies ist ein Umstand, den ein HTML-Autor zu beachten hat. Sogenannte Webdesigner verkennen häufig diesen Charakter von HTML und meinen ihre Seiten für eine bestimmte Hardwarekonfiguration und/oder eine bestimmte Browserversion optimieren zu müssen, wobei sie bezeichnenderweise meist auf den Browser optimieren, der bekanntermaßen fehlerhaften Code am meisten toleriert.

Es existiert mittlerweile eine Gegenbewegung für ein plattform- und browserunabhängiges World Wide Web. Der "Best Viewed With any Browser"-Button soll bekräftigen, dass Web-Seiten mit jedem wie auch immer gearteten Browser darstellbar sind, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren. Seine Verwendung und die Beachtung der dazugehörigen Philosophie wird empfohlen. Weiter Informationen:

Für jeden Browser geeignet

HTML ist keine Sprache, die das Aussehen einer Webseite auf dem Bildschirm des Nutzers programmieren soll. Vielmehr beschreibt sie die Eigenschaften, vorallem die Struktur von Dokumenten. Sie beschreibt somit nicht etwas Materielles (Aussehen), sondern etwas Geistiges. Daher ist sie zur "Auszeichnung" juristischer Texte bestens geeignet.

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2.4 HTML als Klartextformat

HTML ist ein so genanntes Klartext-Format. HTML-Dateien können Sie mit jedem beliebigen Texteditor bearbeiten, der Daten als reine Textdateien abspeichern kann. Es gibt also keine bestimmte Software, die man zum Erstellen von HTML-Dateien benötigt. Zwar gibt es längst mächtige Programme, die auf das Editieren von HTML spezialisiert sind, doch das ändert nichts an der entscheidenden Eigenschaft: HTML ist nicht an irgendein bestimmtes, kommerzielles Software-Produkt gebunden.

Für den Anfänger empfiehlt es sich, HTML mit einem möglichst einfachen Texteditor zu codieren und sich das Ergebnis von verschiedenen Browsern anzeigen zu lassen. Setzt man zum Codieren von HTML Hilfsprogramme an, so ist darauf zu achten, dass man die Kontrolle über den Quellcode (Klartext) behält. Viele kommerzielle Software-Produkte gebären nämlich wahre "Monster"-Dateien, die zahlreiche unerwünschte Eigenschaften haben. Einen Editor, der die hier dargelegten Anregungen und Empfehlungen "automatisch" umsetzt, gibt es leider bislang nicht.

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2.5 Aktuelle HTML-Versionen

HTML 4.0 wurde erstmals am 18.2.1998 als Sprachstandard verabschiedet. HTML 4 ist eine SGML-Anwendung (Standard Generalized Markup Language), die konform zur internationalen Norm ISO 8879 ist, und die in weiten Kreisen als Standardpublikationssprache des World Wide Web betrachtet wird. Diese Sprachversion wurde jedoch mehrfach überarbeitet und liegt mittlerweile in einer Version 4.01 vor. Die jeweils aktuelle Version von HTML 4.x finden Sie auf den Seiten des W3-Konsortiums (W3C):

HTML 4.x Spezifikation

HTML 4.0 stellt den Versuch dar, sich auf die Kernaufgaben von HTML zurückzubesinnen. Das Arsenal der Sprachbestandteile dieser Version regelt vor allem die Einbindung von CSS Style Sheets und von Scriptsprachen. HTML 4.0 setzt im Gegensatz zu seinen Vorläufern voll auf das Unicode-System und erlaubt damit, Texte in allen nur erdenklichen Sprachen der Welt HTML-gerecht zu notieren. Es gibt allerdings auch viel Verwirrendes in HTML 4.0. Dazu gehören vor allem die drei Sprachvarianten, die das W3-Konsortium anbietet: "HTML Strict", "HTML Transitional" und "HTML Frameset".

Im Zuge der Etablierung von XML wurde HTML in Gestalt von XHTML neu definiert. So existiert heute neben dem SGML-basierten, klassischen HTML das XML-basierte XHTML. Letzteres ist zwar auch "nur" HTML, aber aufgrund XML-bedingter Gegebenheiten gibt es einige Unterschiede zu HTML. Von XHTML gibt es mittlerweile auch schon zwei Versionen: eine Version 1.0 und eine Version 1.1.

XHTML 1.0 Spezifikation

XHTML 1.0 ist der erste Dokumenttyp in der XHTML-Familie des W3C. Es handelt sich dabei um eine Neuformulierung der drei HTML 4-Dokumenttypen als Anwendungen von XML 1.0. XHTML 1.0 entspricht also inhaltlich HTML 4. Es gibt keine neuen Elementtypen.

XHTML 1.1 Spezifikation

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3. Ist HTML schwierig zu erlernen ?

Im Prinzip: Nein.

HTML ist eine Sprache, die jeder leicht erlernen kann, jeder braucht und jeder kennen sollte, der im Internet publizieren will. Vom Web-Gründer Tim Berners-Lee entwickelt, wurde HTML im Zuge des Web-Booms zum erfolgreichsten und verbreitetsten Dateiformat der Welt. Dazu hat beigetragen, dass es so einfach ist (s.o.).

Zwar haben viele namhafte Web-Angebote bis heute kein fehlerfreies und standard-konformes HTML auf ihren Web-Seiten realisiert. Das liegt aber nicht an der Kompliziertheit von HTML, sondern nur an der Gestaltungswut sogenannter Webdesigner, die HTML für Zwecke missbrauchen, für die es zwar auch bedingt geeignet, nicht aber bestimmt ist.

HTML reicht für die Mehrzahl der Inhalte, die heute im Web angeboten werden, vollkommen aus. Dies gilt vorallem auch für eine juristische Publikation. Denn HTML ist eine Sprache zur Strukturierung von Texten, wobei zusätzlich die Möglichkeit besteht, Grafiken und multimediale Inhalte in Form einer Referenz einzubinden und in den Text zu integrieren.

Mit HTML können Sie also Überschriften, Textabsätze, Listen und Tabellen erzeugen. Sie können anklickbare Verweise auf beliebige andere Web-Seiten oder Datenquellen im Internet erzeugen. Nicht-textuelle Inhalte können Sie wie bereits erwähnt referenzieren.

Vorteilhaft ist auch, dass Sie sich HTML "stückweise" aneignen können. "TAG für TAG" erlernen Sie die Syntax dieser Sprache, so dass Sie bereits nach wenigen Stunden in der Lage sind, brauchbare Seiten zu codieren. Mit ein wenig Übung ist jeder halbwegs Begabte in der Lage, validierbaren Code zu generieren und zwar mit einem einfachen Texteditor und ohne ein teueres und kompliziertes Spezialprogramm. Try it!

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4. Valider Code

Von einem Juristen wird erwartet, dass er die einschlägigen Regeln kennt und anwenden kann. Im Internet kann er dies auch beweisen. Er kann sein Werk (seinen Code) von den Prüfprogrammen des W3C online auf Regelgerechtigkeit (Validität) prüfen lassen.

 [validator.w3.org]  [validator.w3.org]

Dies sollte er auch tun, denn oft genug treten dadurch kleinere oder größere Fehler zutage. Nobody is perfect!

Valider Code bietet zugleich die beste Gewähr dafür, dass Web-Seiten mit jedem wie auch immer gearteten Browser darstellbar sind, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren.

Die Validierung durch die Roboter des W3C setzt allerdings eine korrekte Doctype-Deklaration voraus, denn andernfalls "weiß" das Programm nicht, nach welchem Regelwerk es prüfen soll. Die korrekte Deklaration kopiert man am besten.

Gammelcode erkennt man sofort an der fehlenden oder evident falschen Doctype-Deklaration.

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5. Freiheit, die ich meine

Der demokratische Jurist ist der berufene Verteidiger der Freiheit. Dies sollte er auch im Internet demonstrieren. Er sollte die Freiheit des Nutzers (Lesers) nicht unnötig einschränken. Die computerunterstützte Textpräsention eröffnet Möglichkeiten, die der Autor nutzen, aber nicht durch Gestaltungswut getrieben einschränken sollte.

5.1 Schriftart und -größe

Diejenigen, die eine serifenlose (z.B. Arial) von einer Schrift mit Serifen (z.B. Times new roman) unterscheiden können, streiten sich mit großem Eifer über die Frage, welche Schriftart bei welcher Gelegenheit zu verwenden sei. Der kluge Jurist aber entscheidet keine Frage, die er nicht entscheiden muß.

Bei einem Druckwerk muß die Schriftart vorgeben werden; jeder Buchstabe und jedes Zeichen ist in irgendeiner Schriftart gesetzt, die teilweise von Meistern ihres Faches für die unterschiedlichsten Zwecke entworfen worden sind.

Gleiches gilt für die Schriftgröße. Der eine Nutzer möchte eine etwas größere Schrift, um eventuell seine Sehschwäche zu kompensieren. Der andere eine etwas kleinere Schrift, um mehr Text übersehen zu können.

Im Internet kann aber die Auswahl der Schriftart und -größe getrost dem Nutzer überlassen werden, der in seinem Browser die ihm genehme Schriftart und -größe einstellen kann. Ihm diesbezüglich Vorschriften oder auch nur Vorgaben machen zu wollen, wäre eine unnötige Bevormundung. Das "font"-TAG ist daher tabu.

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5.2 Skalierbarkeit

Ein plattformunabhängiges World Wide Web hat zur Voraussetzung, dass Webseiten nicht nur auf einem 19-Zöller einigermaßen gut aussehen. Manche Nutzer haben nur einen 15-Zöller oder einen alten Laptop; andere schauen sich das Internet nur in einem mehr oder minder großen Fenster an.

Dem ist bei der Gestaltung einer Webseite Rechnung zu tragen. Sie hat in sinnvollen Grenzen sowohl auf kleinen, als auch auf großen Bildschirm mit kleiner oder großer Schrift passabel auszusehen, ohne etwas von ihrer Funktion zu verlieren. Auch die Freunde des Textbrowsers sollten möglichst keinen Informationsverlust erleiden.

Dem Rechnung zu tragen, erfordert meistens eine gewisse Testarbeit.

Dabei ist allerdings die Fähigkeit zur Selbstskalierung eine Stärke von HTML. HTML-Browser sind selbstständig in der Lage, den Inhalt eines Dokumentes dem Anzeigemedium entsprechend optimal darzustellen. Ist das der Bildschirm eines grafischen Betriebssystems, wird der Zeilenumbruch an die Fenstergrösse angepasst, alle Seitenelemente werden so angeordnet, dass sie (mehr oder weniger) gut auf die Anzeigefläche passen. (s. Michael Nahrath)

Der im Internet Publizierende kann sich nie sicher sein, welche Browserfenster-Grösse seine Leser bevorzugen, welche Schriften in ihrem System vorhanden sind und welche Schriftgrösse er eingestellt hat. Diese nutzerseitigen Gegebenheiten kann er weitgehend vernachlässigen, denn HTML beschreibt nicht das Aussehen einer Seite, sondern den Inhalt und die Struktur der Information (s.o. unter 2.3). Um den Rest hat sich der Browser zu kümmern. (s. Michael Nahrath)

5.3 Entbehrliches Gefährliches

Freitheit bedeutet auch der Verzicht auf Entbehrliches.

Die Verwendung von Javascript und anderer Plug-in-Spielereien (Flash etc.) sind bei einer juristischen Publikation absolut entbehrlich. Sicherheitsbewusste Nutzer haben in ihrem Browser ohnehin die entsprechenden Funktionen deaktiviert, weil mit ihrer Zulassung ein erhebliches Sicherheitsrisiko verbunden ist, welches man niemanden grundlos aufzwingen sollte (s.a.o.).

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6. Verweise ermöglichen

Eine der wichtigsten Eigenschaften von HTML ist die Möglichkeit, Verweise zu definieren (s.o. unter 2.2.). Wer publiziert, möchte zitert werden. Im Internet geschieht dies durch Hyperlinks (s.o. unter 2.2.). Bei der Codierung der Publikation ist zu beachten, dass diese Links vom Zitierenden möglichst leicht und einfach und möglichst genau formuliert werden können.


6.1 Genaue Links durch "name-Anker" ermöglichen

Juristen pflegen als gute Übung eine möglichst genaue Zitierweise. Um ein absatzgenaues Zitieren zu ermöglichen, werden vor allem Lehrbücher und Kommentare mit Randnummern versehen.

In HTML gibt es hierzu ein technisches Äquivalent, nämlich einen "Anker"-Tag. Dieser hat die Syntax: <a name="xyz"></a>, wobei vor dem Schlußtag Text eingefügt werden kann. Es wird diesseeits empfohlen, vor jedem Absatz einen derartigen Tag zu setzen. Dies ermöglicht in Verbindung mit der URL , des Pfades (sofern erforderlich) und des Dateinamens ein absatzgenaues Verlinken. Im Anschluss an diese Angabe ist vor dem gegebenen Namen dieses Zeichen zu setzen: #.

Beispiel: Wollen sie auf diesen Absatz verweisen, müssen Sie folgenden Link setzen: <a href="http://www.rechtsanwalt-stehmann.de/publikation/internet.html#612">.

Auch für dokumentinterne Verweise können diese Anker genutzt werden.

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6.2 Keine FRAMEs

Seit 1997 ist mit der Verabschiedung von HTML 4.0 die FRAME-Technik auch offizieller Teil der HTML-"recommendations" des World Wide Web Consortiums (W3C), das dafür einen eigenen Typ von HTML-Dokumenten eingeführt hat: HTML 4.0 Frameset.

Mit FRAMEs zu arbeiten ist dennoch aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Das Erlernen des Umgangs mit ihnen kann man sich also ersparen.

 [www.subotnik.net]

Zunächst verhindern FRAMEs die Skalierbarkeit. Die Definition des FRAMESETs erfordert die Angabe von festen Teil-Fenstergrössen. Weder die Angabe in Pixeln noch in Prozent nimmt irgendwie Rücksicht auf den Inhalt der anzuzeigenden Seiten. Wer mal eine Seite mit Frames auf verschiedenen Computersystemen getestet hat, kennt die Folgen: Auf dem einen sieht ein FRAME leer aus, auf dem anderen passt der Inhalt nicht in die gesetzten Grenzen, hässliche und platzverschwendende Scrollbars sind die Folge. (s. Michael Nahrath)

Noch gewichtiger ist es jedoch, dass die Verwendung von FRAMEs das Referenzieren der betreffenden Texte durch Hyperlinks fast unmöglich macht, zumindest sehr erschwert. Einzelheiten hierzu können in anschaulicher Weise bei Michael Nahrath (m.w.N.) nachgelesen werden. Wer publiziert, möchte zitert werden; durch die Verwendung von FRAMEs vereitelt er dies.

Suchmaschinen das wichtigste Mittel der Internetnutzer, um sie interessierende Inhalte zu finden, und das wichtigste Mittel des Publizierenden gefunden zu werden. Die Verwendung von FRAMEs erschwert die Arbeit der Suchmaschinen und die Arbeit mit Suchmaschinen. Einzelheiten hierzu können wiederum in anschaulicher Weise bei Michael Nahrath nachgelesen werden. Wer publiziert, möchte gelesen werden; durch die Verwendung von FRAMEs vereitelt er dies.

Fü eine Publikation juristischer Inhalte hat die Verwendung von FRAMEs also nur und zwar sehr entscheidende Nachteile.

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7. Pflege der Publikation

Der Jurist, der eine Monographie oder einen Aufsatz veröffentlicht hat, kann sich danach entspannt zurücklehnen. Die Angelegenheit ist für ihn abgeschlossen. Er kann sich neuen Aufgaben zuwenden.

Demjenigen, der im Internet publiziert, ist jedoch die dauernde "Pflege" seiner Veröffentlichung aufgegeben. Dies gilt in erster Linie nicht einmal für den rechtswissenschaftlichen Inhalt.

Zwar ist auch hinsichtlich des juristischen Inhaltes je nach Art der Publikation eine mehr oder weniger regelmäßige "Neuauflage" tunlich. Auch sollte die Angabe des Datums der aktuellen Veröffentlichung der Publikation auch im Lesetext derselben aus diesem Grunde nicht fehlen, um den Leser über den "Stand" derselben zu unterrichten.

In erster Linie hat aber die Notwendigkeit der dauernden Pflege der Veröffentlichung im Internet einen anderen Grund. Für den Nutzer sind nämlich "tote" Links sehr ärgerlich. Hyperlinks, die beim Anklicken lediglich zur Meldung führen, die gewünschte Seite sei nicht vorhanden, sind unnütz und zeitraubend.

Daher hat der Publizierende seine Verweise (Hyperlinks) in nicht allzu großen Zeitabständen zu testen und "tote" Links unverzüglich zu entfernen.

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8. Publizieren - honoris causa ?

Im Internet gibt es keinen oder nur einen höchst unvollkommenen technischen Schutz kultureller Geistesschöpfungen. Allerdings wird in jüngster Zeit verstärkt von interessierter Seite der Versuch unternommen, Angebote - auch auf dem juristischen Sektor - "kostenpflichtig" zu machen. Der damit verbundene technische und organisatorische Aufwand dürfte jedoch die Resourcen eines Autors, der ansonsten seiner juristischen Profession nachgeht, übersteigen. Während also derjenige, der in einem Printmedium publiziert, ein - wenn auch in der Regel nicht allzu üppiges - Entgelt erwarten darf, erhält der im Internet Publizierende regelmäß keinen unmittelbaren materiellen Lohn für sein Werk. Mit Bannerwerbung u.ä Maßnahmen kann er allenfalls die Kosten seiner Internetpräsenz senken.

Sein kulturelles Schaffen dient somit bestenfalls der Befriedigung geistiger Bedürfnisse des (Fach-)Publikums, aber nicht der unmittelbaren Befriedigung finanzieller Interessen des Autors.

In früheren Zeiten wurden bekanntlich Geisteswerke nicht als wirtschaftlich verwertbares Verkehrsgut angesehen. Die Kulturwerke wurden zur Ehre Gottes und zum Nutzen der Welt geschaffen. Von den großen Malern, Bildhauern, Baumeister und Dichtern des Mittelalters sind oftmals nicht einmal die Namen überliefert worden. Der Schöpfer trat hinter sein Werk zurück, seine materielle Existenz war auf andere Weise gesichert (mehr oder weniger).

Derzeit dienen geistige Schöpfungen auf dem EDV-Sektor regelmäßig der Profiterzielung. Das Kopieren von Werken wird mit mehr oder weniger seriösen Methoden im Interesse der Profitmaxierung untersagt und verfolgt.

Vermeindliche Sachzwänge und geschicktes Agieren haben auf dem Softwaresektor zu globalen (Fast-)Monopolen geführt. Der Schutz gegen die Vervielfältigung von Geisteswerken in Verbindung mit (Fast-)Monopolen führt sodann einerseits zu exorbitanten Monopol-Gewinnen und andererseits zur Kriminalisierung einer nicht unerheblichen Zahl von Anwendern. Zusätzlich wird mit mehr oder weniger seriösen Methoden versucht, die marktbeherrschende Stellung nicht nur zu verteidigen, sondern unter Ausnutzung der gewonnenen Macht das Monopol auch auf weitere Bereiche zu erstrecken.. Für den Internetsektor sei an dieser Stelle das Stichwort "Browserkrieg" erwähnt.

Es hat jedoch schon früh eine Gegenbewegung gegeben, die beispielsweise mit den Stichworten "freeware" und "GNU" markiert werden kann. Dieser Bewegung ist eigentümlich, dass oftmals in Form einer Gemeinschaftsarbeit Werke für den allgemeinen Nutzen geschaffen werden, die meist mittels rechtlicher Konstrukte gegen eine kommerzielle Ausbeutung geschützt werden sollen. Die auf diese Weise entstandene Software ist nach dem Willen ihrer Schöpfer eine "res extra commercia" und virtuelle Allmende.

Derjenige, der ein Betriebssystem oder Programme, beispielsweise einen Browser nutzten kann, ohne dass er hierfür Lizenzgebühren zahlen musste, sollte und wird wohl willens sein, auch sein geistiges Schaffen in Form einer juristischen Publikation honorarfrei an das große schwarze Brett des Internets zu heften, um dem Fortschritt der Rechtskultur seinen Dienst zu erweisen. Ob die globale, alle Gabensbereiche umfassende Kommerzialisierung wirklich der Wohlfahrt der Menschheit dient, mag er sodann mit Fug und Recht bezweifeln.

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9. "fair use"

Diese Freigiebigkeit hat eine Kehrseite, die mit dem Begriff "fair use" bezeichnet werden kann.

Das Persönlichkeitsrecht des Verfassers ist unbedingt zu achten. Schon im Altertum wehrten sich die Autoren, die ein Honorar nicht erwarten konnten, gegen jene Form geistigen Diebstahls, die als Plagiat bezeichnet wurde. Wer fremdes Schaffen als eigenes ausgibt oder fremde Werke verfälscht oder gegen den Willen des Autors zu kommerziellen Zwecken nutzt, verstößt hierdurch zumindest gegen die Regeln des Anstandes und der guten Sitten.

Für den Internetautor ist hieraus abzuleiten, dass er auch bei der zulässigen Verwendung fremden Schaffens gewisse Fairness hat walten zu lassen.

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