Anwalt und Computer

Anwaltschaft und Informationstechnik gehören für mich eng zusammen. Der Erfolg einer Rechtsanwaltskanzlei hängt auch von einer smarten Kanzleiorganisation zur effizienten Gestaltung der täglichen Kanzleiarbeit ab. Dabei hat sich der EDV-Einsatz seit langer Zeit bewährt und ist inzwischen praktisch unentbehrlich geworden.

Als unabhängiges Organ der Rechtspflege muss der Rechtsanwalt in der Lage sein, die Hilfsmittel, derer er sich bedient, zu beherrschen. Andernfalls beherrschen sie ihn und mindern seine Fähigkeit, im Interesse seiner Mandantschaft zur Verwirklichung des Rechts frei zu handeln. Dies erfordert es, sich auch mit IT-Fragen zu befassen. Mein Essay "Die Freiheit der Advokatur erfordert Freie Software" enthält hierzu weitere Gedanken.

Beim Einsatz unixoider Betriebssysteme, wie GNU/Linux, muss der Anwender immer wieder auch die Administratorenrolle ausfüllen. Hinzu kommt die dem Grundsatz der Montessoripädagogik "Hilf mir, es selbst zu tun!" folgende Einstellung einschlägiger Entwickler- und Nutzergemeinschaften, nicht die Probleme Fragender zu lösen, sondern ihnen zu helfen, sich in die Lage zu versetzen, sie selbst zu lösen. Beides ist hierfür eine ausgezeichnete Schule.

Die Beschäftigung mit informationstechnischen Fragen eröffnet darüber hinaus einen Einblick in einen immer wichtiger werdenden Bereich unseres Lebens und der Wirtschaft und schärft damit auch den Blick auf Tatsachen, deren rechtliche Relevanz stetig zunimmt.

EDV-Recht oder IT-Recht kann ohne technisches Basiswissen nicht lebensnah gemeistert werden. Abschreckende Beispiele unzureichenden Verständnisses der zu beurteilenden Faktenlage erzeugen auf den ersten Blick Heiterkeit, beim zweiten Nachdenken jedoch ein gewisses Entsetzen.

"Learning by Doing"

Mit dem Computer bin ich schon in der "Acht-Bit-Epoche" in Berührung gekommen. Angefangen habe ich mit einem Apple II-Clone. Über DOS und Windows kam ich dann zu Freier Software. Seit dem Sommer 2002 befasse ich mich mit Debian GNU/Linux.

Bei der Erstellung dieser Webpräsenz konnte ich Kenntnisse in HTML und CSS erwerben.

Die Vernetzung der Computer der Kanzlei bedingte eine autodidaktische Einführung in die Grundlagen der Netzwerktechnik.

Migration der Kanzlei-EDV

Nachdem ich ein Freies Betriebssystem in Gestalt von Debian GNU/Linux 3.0 "woody" kennengelernt hatte, wuchs in mir der Wunsch, nicht nur in meiner Freizeit mit Freier Software zu arbeiten. Durch die Migration der EDV meiner Kanzlei hin zu Freier Software musste ich mich mit OpenOffice.org (heute Apache OpenOffice), sowie relationalen Datenbanken und dem Datenbankmanagementsystem MySQL befassen.

Es ergab sich dann für mich die Notwendigkeit, selbst ein Anwaltsprogramm für meine Rechtsanwaltskanzlei zu schreiben. Im Jahre 2007 entschloss ich mich, das Kanzleiprogramm in der Makrosprache von OpenOffice.org unter Verwendung von Dialogen zu entwickeln. Autodidaktisch erworbene Programmierkenntnisse "aus grauer Vorzeit" waren noch vorhanden.

Ergebnis sind bisher die Freie Anwaltssoftware Canzeley und die ein Makroprogramm enthaltende OpenOffice-Calc-Vorlage Forderungsberechnung367.ots. Beide sind unter einer Freien Lizenz, nämlich der GPL (GNU General Public License, Version 3 oder jeder späteren Version) veröffentlicht.

Weitere Einzelheiten können der Projektgeschichte entnommen werden.

Mitgliedschaften

Ich bin Observer in der OpenOffice.org-Community gewesen und war häufig Mitglied der Messeteams für OpenOffice.org. Nunmehr bin ich Initial Committer im Projekt Apache OpenOffice, einem Top-Level-Projekt der Apache Software Foundation und weiterhin häufig Mitglied des Messeteams. Meine sehr engagierte Ehefrau Mechtilde und ich wurden daher in das "Project Management Committee" von Apache OpenOffice berufen. Wir sind dann auch Mitglieder der Apache Software Foundation geworden.

An den Aktivitäten der Düsseldorfer Linux-User-Group nehme ich teil.

Ich war Fellow der FSFE und bin Gründungsmitglied des Vereins Freie Software Freunde e. V. Ferner bin ich Mitglied des Legal Networks, des weltweit größten privaten und neutralen Netzwerks von Experten für Rechtsfragen Freier Software. Ich halte Vorträge zu Fragen Freier Software und Offener Standards. Daneben engagiere ich mich für die Freiheit und Vertraulichkeit der Internetkommunikation.

Unter dem Titel "Recht und Freiheit" habe ich eine Aufsatz für das Heft zum zwanzigjährigen Jubiläum des Linux-Magazins (Heft 10/2014) geschrieben. Dieser Artikel, der die Rechtsgeschichte Freier Software in Deutschland behandelt, wurde nun auch planmäßig veröffentlicht und kann von jedermann gelesen werden.

Zusammen mit meiner Ehefrau schreibe ich ein Buch und Programm zum Thema (Debian-)Pakete bauen mit Git-Buildpackage.