Zur Erlangung eines Beratungshilfescheins sind beim zuständigen Amtsgericht folgende Unterlagen vorzulegen:
Einkommensnachweise
beispielsweise die Gehaltsmitteilungen der letzten drei Monate, der aktuelle Sozialhilfebescheid, Bafög-Bescheid o.ä.
Wichtig: Nachzuweisen ist das gesamte Einkommen. Zum Einkommen zählt beispielsweise auch Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhalt (daher sind gegebenenfalls auch Einkommensnachweise für den Ehepartner vorzulegen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Nachweise über regelmäßige Ausgaben
- Miete und Nebenkosten
- Belastungen bei Eigentum
- Energiekosten
- notwendige Versicherungen, z.B. Hausrat, Haftpflicht
- gegebenenfalls Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise Unterhalt
- gegebenenfalls Bestätigung der Eltern über die Abgabe von Kostgeld
Sonstiges
beispielsweise Schulbescheinigungen, Immatrikulationsnachweise
Lichtbildausweis
Zuständiges Amtsgericht:
Über Ihren Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Der Rechtsantragsstelle dieses Gerichts sind die genannten Unterlagen vorzulegen.